Allg. Geschäftsbedingungen

Für Veranstalltungen

SCHALLPLATTEN & CDs + SCHALLPLATTENBÖRSEN, Inh. G. Lämmle, Helbigstr. 5, D-12489 Berlin, Tel 030-67776242, E-Mail: 1000-klaenge@online.de



Allgemeine Bedingungen und Regelungen zur Schallplatten- & CD-BÖRSE

Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung von Tausend Klänge werden vom Teilnehmer folgende Regeln bedingungslos anerkannt und akzeptiert:



1. Der Verkauf und das Anbieten von Tonträgern und Waren/Gegenständen erfolgt auf eigene Rechnung und eigene Gefahr – auf Anfrage ist jedem die Firma und Name/Anschrift des Anbieters zu benennen. Ein Namensschild sollte deutlich sichtbar am Stand angebracht sein. Die Reisegewerbekarte ist mitzuführen.

2. Der Verkauf, das Anbieten und Zurschaustellen von Tonträgern und Gegenständen, die indiziert sind und gegen gesetzl. Bestimmungen bzw. die guten Sitten verstoßen, ist auf der Veranstaltung untersagt. Im Zweifelsfalle ist der Veranstalter berechtigt, bestimmte Waren, Gegenstände und/oder sonstige Dinge aus der Veranstaltung zu verbannen. Jeder Teilnehmer unterwirft sich bedingungslos den Weisungen des Veranstalters.

3. Der Veranstalter hat Hausrecht und ist weisungsbefugt – speziell sind Zeitvorgaben für Auf- und Abbau, Öffnungszeiten etc. von allen einzuhalten. Der Veranstalter bestimmt die genauen Zeitvorgaben und kann sie auch kurzfristig ändern. Während der Öffnungszeit haben die Stände besetzt und geöffnet zu sein. Ein Abbau vor Veranstaltungsende kann untersagt werden.

4. Ein Anspruch auf bestimmte Tische, Plätze und Ortssituationen ist nicht gegeben, alle Zusagen hierzu sind unverbindlich – Plätze werden nach Maßgabe der Räumlichkeiten und des Gesamtbildes vergeben.

5. Falls ein Teilnehmer öffentl. Musik aufführt, ist er allein und ausschließlich für die Gemameldung und –abwicklung zuständig.

6. Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich in der Höhe der Standmieten – eine darüberhinausgehende Haftung des Veranstalters ist nur bei grober Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz möglich und auch dann nur bis zur doppelten Standmiete.

7. Wenn Teilnehmerausweise ausgegeben werden, sind diese auf der ganzen Veranstaltung in der ganzen Zeit deutlich sichtbar zu tragen und dem Personal (ggf. auch mehrfach) vorzuweisen.

8. Nach dem Be- und Entladen sind alle KFZs auf öffentl. Straßenland zu parken. Ein Verweilen der KFZs in den Veranstaltungsorten erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und Risiko des Eigentümers bzw. nach den AGBs der Parkhausbetreiber. Wir empfehlen, immer einen Zettel mit Namen und Standnummer deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu deponieren, damit wir uns ggf bemühen können, Gefahren abzuwenden.

9. Gerichtsstand ist für alle Fälle Berlin-Treptow/Köpenick

10. Sollte eine oder mehrere Regeln dieser ABGs gegen geltendes Recht verstoßen und ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit der anderen hiervon unberührt und die Betreffende ist entsprechend ihrer Intention und Aussage auszulegen.


Erklärung zum Datenschutz
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Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Datenschutz
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